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Was die BMBFSFJ-Bedarfsanalyse 2026 zeigt

Die im Januar 2026 veröffentlichte Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt des Bundesministeriums ist die erste bundesweite Erhebung dieser Art. Sie zeigt: In der Hälfte der befragten Kommunen existieren koordinierende Stellen oder Personen, häufig bei Gleichstellungsbeauftragten oder in Form von Runden Tischen und Kooperationsprojekten angesiedelt. Eine übergreifende Strategie gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt verfolgen jedoch nur 27,3 % der Kommunen. Der Kurzbericht enthält 47 konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.

Für Kommunen, die eine solche Strategie erst aufbauen, ist eine verlässliche Datengrundlage der erste Schritt – und genau hier beginnt die eigentliche Herausforderung: Wie lässt sich der Bedarf erfassen, ohne die Daten der ohnehin vulnerablen betroffenen Personen zu gefährden?

Was „DSGVO-konform“ bei einer Bedarfsanalyse in der Praxis bedeutet

Daten zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt fallen regelmäßig unter besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Für eine kommunale Bedarfsanalyse bedeutet das konkret:

  • Datenminimierung: Nur aggregierte, für die Planung notwendige Kennzahlen werden ausgewertet – keine Einzelfalldaten auf kommunaler Ebene.
  • Anonymisierung/Pseudonymisierung: Rückschlüsse auf einzelne Betroffene müssen technisch ausgeschlossen sein.
  • Zweckbindung: Daten, die für die operative Fallarbeit in einem Frauenhaus erhoben wurden, dürfen nicht ohne Weiteres für die kommunale Planung zweckentfremdet werden.
  • Hosting und Auftragsverarbeitung: Serverstandort und Auftragsverarbeitungsverträge müssen den Anforderungen öffentlicher Auftraggeber genügen.

Wie eine digitale Bedarfsanalyse Kommunen konkret unterstützt

SafeNets Bedarfsanalyse-Funktion ist genau für diesen kommunalen Anwendungsfall konzipiert: eine DSGVO-konforme Auswertung, die Kommunen eine belastbare Grundlage für Kapazitätsplanung und Förderanträge liefert, ohne auf Einzelfallebene einzugreifen.

Erste Schritte für Kommunen

Kommunen, die noch keine übergreifende Strategie haben – laut BMBFSFJ-Bedarfsanalyse die Mehrheit – profitieren am meisten davon, zunächst den Status quo zu erfassen: Welche Träger sind aktiv, wo gibt es Koordinierungsstellen, wo bestehen Datenlücken? Erst danach lässt sich eine Software sinnvoll einführen.

Fazit

Die aktuelle Bedarfsanalyse des Bundesministeriums liefert erstmals eine bundesweite Grundlage – die konkrete Umsetzung bleibt Aufgabe der einzelnen Kommune. Mehr zur Bedarfsanalyse-Funktion von SafeNet oder unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Quelle: BMBFSFJ, Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, Abschlussbericht Kurzfassung, veröffentlicht 22.01.2026.